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   OLG Hamm, 19.06.1989 - 32 U 54/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4231
OLG Hamm, 19.06.1989 - 32 U 54/88 (https://dejure.org/1989,4231)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.06.1989 - 32 U 54/88 (https://dejure.org/1989,4231)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Juni 1989 - 32 U 54/88 (https://dejure.org/1989,4231)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Herabminderung der Geschwindigkeit; Einseitig bebaute Straße; Hinweis auf spielende Kinder; Mitverschulden; Straßenüberquerung ; Betriebsgefahr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 § 828 Abs. 2 § 254; StVO § 3 § 25 Abs. 3
    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem auf die Fahrbahn laufenden Kind

Papierfundstellen

  • NZV 1990, 473
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG München, 31.07.2015 - 10 U 4733/14

    Kollision einer 11-jährigen Tretrollerfahrerin mit einem Auto beim Überqueren der

    Dies gilt auch für Kinder unter der Voraussetzung ihrer - im Streitfall nicht zweifelhaften - zur Erkenntnis der Verantwortung erforderlichen Reife (OLG Hamm NZV 1990, 473; NZV 1991, 69; NZV 2006, 151; OLG Hamburg NJOZ 2008, 2792; OLG Karlsruhe NZV 2012, 596).

    Allein die Anwesenheit von Schulkindern auf dem rechten Bürgersteig und die Nähe einer als Überquerungshilfe gedachten Verkehrsinsel zwingen zu besonderer Aufmerksamkeit und Geschwindigkeitsverringerung (OLG Hamm r+s 2001, 60; NZV 1990, 473; NZV 1991, 69; NZV 2006, 151), zumal eine gegenseitige Beeinflussung der Klägerin und ihrer noch jüngeren Schwester (BGH NJW 1991, NJW Jahr 1990 Seite 292; KG NZV 1999, 329; OLG Hamburg NZV 1990, 71) nicht auszuschließen ist und sogar nahe liegt.

  • OLG Köln, 09.04.2002 - 3 U 166/01

    Verkehrsrecht; Verfahrensrecht; Unzulässigkeit eines Grundurteils bei Leistungs-

    Bei ähnlichen Unfällen mit Kindern dieser Altersgruppe ist von der Rechtsprechung eine Mitverschuldensquote des Kindes nur in Höhe von 1/3 bis 1/4 angenommen worden (vgl. OLG Hamm NZV 90, 473 f. und 91, 467 f.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl. § 9 StVG Rn. 12 m. w. N.).
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